Wir können die Verbuchung Ihrer lfd. Geschäftsvorfälle gem. §6 StberG komplett oder teilweise übernehmen.
Komplett bedeutet:
Sie geben uns Ihre Belege und wir sortieren, kontieren und buchen.
Teilweise bedeutet:
Sie erstellen eine Kontierungsliste und wir buchen.
In jedem Falle kommen wir zu Ihnen und holen die nötigen Unterlagen ab ² , verarbeiten die Daten und geben Ihnen die Unterlagen mit den entsprechenden Auswertungen zurück.
Diese Auswertungen sind
Betriebswirtschaftliche Auswertung für die jeweilige Buchungsperiode mit entsprechendem
Vorjahresvergleich (dies natürlich frühestens nach 12 Monaten)
Sachkontensaldenliste
Debitorensaldenliste
Kreditorensaldenliste
Die Buchungsperiode ist der Kalendermonat, das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr, falls Sie nicht davon abweichen. Wir garantieren eine sachgerechte und genaue Verbuchung Ihrer Belege. Bei Buchung nach einer Kontierungsliste, wird von uns keine inhaltliche Kontrolle vorgenommen.
² Bei Fahrtzeiten über einer Stunde würden wir den Postweg bevorzugen.